Erbrecht in der anwaltlichen Praxis

Dr. Egon Schneider zur 1. Auflage in: ZAP 20/1995, Beilage Seite 5:

 

“Erbrecht in der anwaltlichen Praxis. Von RA u. Notar Dr. Hubertus Rohlfing. Deutscher Anwaltverlag, Bonn, 1995. - 320 S., 88 DM.

Die nach dem Krieg in der Zeit des Wirtschaftswunders geschaffenen Vermögen, vor allem Immobilien, werden zunehmend zu "Nachlaß". Die nächste oder auch übernächste Generation tritt ihr Erbe an. Das macht sich in der Beratungspraxis bemerkbar. Da vielfach keine letztwilligen Verfügungen für diesen Fall getroffen worden sind oder nur unzulänglich, werden die Anwälte und Notare häufiger als früher um Rat gefragt. Dabei kann sich nachteilig auswirken, daß das Erbrecht während des Studiums und der Referendarzeit nur in den Grundzügen, also nur am Rande mitgenommen worden ist. Auf der Grundlage dieser Einsicht ist Rohlfings Werk konzipiert. Er geht auf diejenigen Themen und Schwerpunkte ein, auf die es in der Anwaltspraxis ankommt. Familienrechtliche Auswirkungen und erbschaftsteuerliche Fragestellungen sind einbezogen. Nach einer Einleitung werden vier große Themenbereiche behandelt: die gesetzliche Erbfolge, die gewillkürte Erbfolge, die Erbenhaftung und das Pflichtteilsrecht. Der Text ist mit zahlreichen Beispielfällen und deren Lösung durchsetzt. Der Verfasser gibt Empfehlungen zum "sichersten Weg". So finden sich Formulierungshilfen zu Klageanträgen. Hinweise zur Anwaltshaftung und im Anhang sogar Checklisten zu erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Maßnahmen bei der Scheidung, Erbenhaftung im Prozeß, Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsanspruch. Fragen des Erkenntnisverfahrens und der Zwangsvollstreckung werden durchgehend beantwortet, beispielsweise bei der komplizierten Beschränkung der Erbenhaftung (§ 4 Rn. 42 ff.) und dem dort drohenden Haftungsrisiko (§ 4 Rn. 121 ff.) oder der Ermittlung des Nachlaßwertes durch Auskunftsansprüche (§ 5 Rn. 218 ff.). Seite für Seite wird die große praktische Erfahrung des Autors deutlich, an der er den Leser teilhaben läßt. Ein Buch, bei dem alles stimmt: lehrreich, übersichtlich, mit Informationen gefüllt und in einer für juristische Texte ungewöhnlich klaren Sprache geschrieben.”

 


 

Dr. Jörg Mayer zur 2. Auflage in: Forum Familien- und Erbrecht, Heft 2 / April 1999, S. 63:

“Rohlfing: Erbrecht in der anwaltlichen Praxis, 2. Auflage 1999, 340 Seiten, 98 DM, Deutscher Anwaltverlage

Die zweite Auflage des 1995 erstmals erschienenen Buchs des Rechtsanwalts und Notars Rohlfing wurde von zahlreichen Interessenten so sehr erwartet, daß sich der Anwaltverlag vor Nachfragen, wann denn die Neuauflage endlich herauskäme, kaum retten konnte. Dies spricht für sich und beweist den Bedarf nach guter, qualifizierter Literatur, die in die schwierige Materie des Erbrechts schnell und zuverlässig einführt. Und hierzu ist der „Rohlfing“ sehr gut geeignet, mag das auch im Verlag erst jüngst erschienene „Erbrechtliche Mandat“ von Kerscher/Tanck/Krug hierzu sicherlich eine Konkurrenz darstellen.

Die 2. Auflage des „Rohlfing“ berücksichtigt insbesondere die zum 1.1.1996 in Kraft getretene Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts (mit Hinweisen auf den Entwurf der Erbschaftssteuerrichtlinien, die nunmehr für Erwerbsfälle nach dem 31.12.1998 gelten), die Neuerungen durch das Erbrechtsgleichstellungsgesetz und die Auswirkungen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes für das Erbrecht. Die zuletzt genannten Gesetzesänderungen, die in ihren Einzelheiten manchem Leser, der mit der Reformfülle der letzten Wochen nicht mehr Schritt halten konnte, noch nicht so vertraut sind, werden in §2 Rn. 7 ff. eingehend dargestellt. Welchen praktischen Sinn allerdings die neuerdings mögliche Erbrechtsvereinbarung nach §10a Abs. 2 NEhelG haben soll, wird leider nicht dargestellt (zur damit möglichen Pflichtteilsreduzierung bei anderen Berechtigten s. Rauscher ZEV 1998, 41, 44 f.; Radziwill/Steiger FamRZ 1997, 272). Es handelt sich um eine durchaus problematische Gestaltung, ist sie doch ein „way of no return“: Der dadurch für nichteheliche Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren wurden, grundsätzlich erst begründete Pflichtteilsanspruch (anders bei beitrittsbedingten Ausnahmen) kann dann später nicht mehr einseitig beseitigt werden. Die Besonderheilen von Erbrechtsfällen mit DDR-Bezug, die immer noch große Bedeutung haben, werden ausführlich dargestellt (§2 Rn. 153 ff.).

§ 3 des Buches beschäftigt sich ausführlich mit den Problemen der gewillkürten Erbfolge. Dazu hätte man sich allerdings eine systematische, ausführliche und praxisbezogene Darstellung der Auslegungsfragen gewünscht, die gerade für den forensisch tätigen Rechtsanwalt das tägliche Brot – im beinahe wortwörtlichen Sinne – darstellen. Die bei der Einheitslösung des Berliner Testaments ohne Änderungsvorbehalt so wichtigen Pflichtteilsklauseln werden in §3 Rn. 130 ff. eingehend dargestellt. Dabei wird die von mir (ZEV 1995, 136 ff.) aufgeworfene Frage: „Ja zu Jastrow?“ klar mit „Ja“ beantwortet. Die in letzter Zeit eingehend diskutierte Frage nach den erbschaftssteuerlichen Nachteilen des Berliner Testaments wird in §3 Rn. 138 ff. eingehend mit vielen Berechnungsbeispielen erörtert. Die noch weitgehend aus der Vorauflage stammende Darstellung negiert leider die neueren Veröffentlichungen (Bühler BB 1997, 551; N. Meyer ZEV 1997, 325; Daragan DStR 1998, 357; Kaeser ZEV 1998, 210; J. Mayer ZEV 1998, 50) hierzu. Insbesondere fehlt auch ein Hinweis auf die einkommensteuerlichen Nachteile, die durch ein nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten anfallendes Geldvermächtnis, dessen Fälligkeit langfristig hinausgeschoben ist, entstehen. Zu Gestaltungsalternativen hierzu s. meine Ausführungen mit tabellarischem Überblich in ZEV 1998, 50, 61 ff. Nicht positiv genug zu bewerten ist aber die Aussage in §3 Rn. 157, daß bei der Mandantenberatung nicht der Gesichtspunkt der Erbschaftsteuerersparnis im Vordergrund stehen sollte, sondern die eigentlichen anderen Motive und Regelungsnotwendigkeiten.

Die in der Praxis so wichtige und in ihrer Handhabung so schwierige Erbenhaftung wird von Rohlfing in §4 sehr ausführlich dargestellt. Das Wort „Insolvenzordnung“, die seit dem 1.1.1999 die altehrwürdige Konkursordnung abgelöst hat, sucht man zumindest im Stichwortverzeichnis vergebens. Auch in § 4 Rn. 62 ff. ist immer nur vom Nachlasskonkursverfahren und Nachlassvergleich statt vom Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff. InsO) die Rede. Da die Auswirkungen nicht unwesentlich sind (s. hierzu etwas Jülicher, Auswirkungen der neuen Insolvenzordnung auf die Vermögensnachfolge, ZEV 1998, 370, 371 ff.), wäre hier eine Aktualisierung notwendig gewesen.

Die inhaltliche Darstellung des Buches schließt mit dem Pflichtteilsrecht, wobei die qualifizierten Ausführungen zur Bewertung einer Anwaltspraxis (§5 Rn. 71 ff.) sogar Eingang in die Neubearbeitung des „Staudingers“ gefunden haben (Staudinger/Haas, BGB, Bearbeitung 1998, §2311 Rn. 85). Am Ende des Buches finden sich die beim eiligen Leser heute so beliebten „Checklisten“.

Trotz einiger Unvollständigkeiten, die im Software-Bereich als „Bugs“ bezeichnet würde und sicherlich in der -Auflage (sprich dritten Auflage) beseitigt werden, kann man sagen, daß der „Rohlfing“ zur unverzichtbaren Lektüre eines jeden Rechtsanwalts gehört, der sich in die schwierige Materie des Erbrechts qualifiziert einarbeiten will.”

 


 

Dingeldey zur 2. Auflage in: Anwaltsblat 2/2000, S. 121:

“Hubertus Rohlfing; Erbrecht in der anwaltlichen Praxis. 2. Aufl., Bonn 1999: Deutscher Anwaltverlag. S. 340. 98.- DM

Rohlfings 300-Seiten-Kompendium erscheint nach 3 ½ Jahren in zweiter, aktualisierter Auflage. Und wer da meint, der Titel ‚Erbrecht’ sei Programm, der irrt. Erbrecht ist keine Insel! Gleich zu Beginn seines Vademekums postuliert Rohlfing die Nähe und den wechselseitigen Einfluß von Familienrecht und Erbrecht. Dies sollte jeder engagierte Anwalt rsp. Anwältin auf dem Gebiet des Familienrechts ebenso wie auf dem des Erbrechts beherzigen. Es ist nicht so. daß man sich auf eines der Rechtsgebiete als Anwalt einschießen und das je andere links liegen lassen könnte. Dies der Leserin und dem Leser deutlich zu machen, ist eines der Ziele, die Rohlfing mit seinem kurzen Praktiker-Handbuch anstrebt und mit Bravour auch erreicht. Er schärft die Sinne für die wesentlichen Probleme und Einflüsse beider Rechtsgebiete mit denen zwingend auch Fragen des Steuerrechts einhergehen. Obgleich Rohlfing inhaltlich sehr wenig Raum zur Verfügung steht, bleiben kaum Fragen unbeantwortet und sei es. daß lediglich auf die vertiefende Fundstelle verwiesen wird, die dann wirklich weiterhilft. Doch der Reihe nach:

Den Ausführungen Rohlfings ist ein umfassendes. zwölfseitiges Inhaltsverzeichnis vorangestellt welches einen guten Überblick gibt und schnellen Zugriff auf die jeweiligen Darstellungen der Rechtsprobleme gewährleistet. Es schließen sich sechs Abschnitte an: Nach der kurzen Einleitung folgen ‚Die gesetzliche Erbfolge‘, ‚Gewillkürte Erbfolge’, ‚Erbenhaftung’ und ‚Pflichtteilsrecht‘. Daran knüpft ein siebenseitiger Anhang mit Check1isten an. Sie bieten eine Grundlage für die Mandatsbearbeitung und gewähren einen schnellen Überblick über die zu klärenden sachverhalts- und die handlungsrelevanten Daten mit Hinweisen auf die einschlägigen Normen.

Rohlfings Ton ist knapp und präzise. Das Erbrecht wird nach rein praktischen Erwägungen konzise dargestellt. Der Autor macht sogleich auf das gesetzgeberische Durcheinander aufmerksam, das mit der zeitlich versetzten Geltung von dem im Kindschaftsrechtreformgesetz enthaltenen neuen Abstammungsrecht und dem drei Monate früher in Kraft getretenen Erbrechtsgleichstellungsgesetz (welches das alte Abstammungsrecht nicht verändernde) einhergeht. Neben dem neuen Kindschaftsrechtsreformgesetz verarbeitet Rohlfing auch die Änderungen, die mit dem Handelsrechtreformgesetz einhergehen. Ausführlich behandelt er u. a. die Unterschiede und Kollisionen zwischen dem Recht der ehemaligen DDR und dem der BRD sowie das Adoptionsrecht.

Im Rahmen seiner Ausführungen gibt Rohlfing zur Verdeutlichung immer wieder praxisrelevante Beispiele, anhand derer und deren Abwandlungen er die Unterschiede verschiedener Regelungen aufzeigt. Zudem gibt er Hinweise und Arbeitshilfen, geht auf besondere Haftungsrisiken ein und macht Formulierungsvorschläge für klare Lösungen bei der gewillkürten Erbfolge.

Das Werk schließt, nach dem Literatur- und Abkürzungsverzeichnis, mit einem etwas knapp geratenen Sachregister. Dieses Manko wird letztlich durch das ausführliche Inhaltsverzeichnis ausgeglichen.

Abschließend bleibt noch mitzuteilen, daß hiermit der rezensierte Titel in vollem Umfang empfohlen wird. Hubertus Rohlfings Erbrecht bildet die Basis für die erbrechtliche Praktikerbibliothek.”

 

 


Stand: 04.01.2003