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Aktuelles |
Bewertung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing in der Zeitschrift
"Wirtschaftswoche" Nr. 51 vom 14.12.2009
Die Wirtschaftswoche hat in einem dreistufigen Auswahlprozess die besten
Erbrechts-Anwälte in Deutschland ausgewählt. Herr Rechtsanwalt und Notar Dr.
Rohlfing gehört zu den 25 ausgewählten Anwälten, die sich auf erbrechtliche
Beratung spezialisiert haben und die juristisches Wissen mit sozialer Kompetenz
verbinden, so die Wirtschaftswoche (Nr. 51/2009, S. 94).
Dieser Artikel ist auszugsweise hier online erhältlich.
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Rohlfing erzielt diese höchsten Bewertungen kontinuierlich seit der ersten "Focus"-Anwaltsliste in der Focus-Ausgabe Nr. 21 vom 22.05.2000.
Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing hat erneut einen Aufsatz zum Erbrecht
veröffentlicht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing hat erneut einen Aufsatz
veröffentlicht, diesmal zur Lebensversicherung im Erbrecht. Dieser Aufsatz
entstand in Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Johannes Kuhn, Hamm.
Damit setzt Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing seine umfangreiche wissenschaftliche Arbeit fort. Eine Liste seiner Veröffentlichungen ist unter "Publikationen" einzusehen.
Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing einer der ersten Fachanwälte für
Erbrecht
Mit Beschluss vom 19. Juli 2005 hat die Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing
die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" verliehen. Damit
ist Herr Rechtsanwalt Dr. Rohlfing einer der ersten
Rechtsanwälte in Deutschland, die die zum 01. Juli 2005 neu eingeführte
Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" führen dürfen.
Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing erneut in Capital
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Capital"
vom 02.05.2005 gibt Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing in der Serie
"Nachlassplanung: Das perfekte Testament" den Lesern Ratschläge zur
Gestaltung von Testamenten.
Dieser Artikel ist auszugsweise online erhältlich.
Ratgeber Erbrecht der R+V - Versicherungen in Zusammenarbeit mit
Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing hat erneut bei der Erstellung
und Aktualisierung der auch online erhältlichen Ratgeber
Erbrecht der R+V - Versicherungen (Stand: August 2004) maßgeblich
mitgewirkt. Mit dieser Artikel-Serie will die R+V - Versicherungen die
Sensibilität der Bevölkerung zum Thema Erbrecht wecken und wertvolle
Informationen zur Vermögensnachfolge vermitteln.
Bewertung von Herrn Dr. Rohlfing in der Zeitschrift "Focus", Ausgabe Nr.
44 vom 27.10.2003
Herr Dr. Rohlfing wird in der großen Focus-Anwaltsliste
(Ausgabe Nr. 44 vom 27.10.2003, Seiten 184 ff.), die nach eigenen Angaben einen
umfassenden Überblick empfohlener Erbrechtsspezialisten in allen Bundesländern
bietet, erneut mit der höchsten Bewertung als "überdurchschnittlich
häufig von Kollegen empfohlen" und als "überdurchschnittlich viel
publiziert" beurteilt. Diese Bestnoten teilt er sich für den gesamten
Bereich Nordrhein-Westfalen lediglich mit fünf Kollegen.
Dr. Rohlfing erringt diese höchsten Bewertungen kontinuierlich seit der ersten Focus-Anwaltsliste in der Focus-Ausgabe Nr. 21 vom 22.05.2000.
Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing in "Die Welt", Ausgabe vom
08.09.2003
In der Ausgabe der Tageszeitung "Die Welt" vom 08.09.2003 schildert
Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing in dem Artikel
"Immobilienerben können noch kräftig Steuern sparen" die aktuelle
erbschaftssteuerrechtliche Lage und gibt praktische Hinweise, mit welchen
Gestaltungsmöglichkeiten Steuern gespart werden können. Hierbei geht er
besonders auf die Vorteile einer Umschichtung des Vermögens in Immobilienbesitz
ein.
Den vollständigen Zeitungsartikel können Sie hier
abrufen.
Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing in Capital
In der Ausgabe Nr. 25 vom 28.11.2002 der Zeitschrift "Capital" ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing in dem Artikel "Vermögen: So schützen Familien ihren Besitz vor dem Finanzamt" neben anderen als Experte in Fragen der Vermögensübertragung genannt. Die Zeitschrift Capital beschäftigt sich in diesem Artikel insbesondere mit den geplanten Änderungen im Erbschaftssteuerrecht und den Möglichkeiten, etwaigen Nachteilen aus diesen Änderungen vorzeitig vorzubeugen.
Zulassung als Rechtsanwalt zum Bundesgerichtshof - Verfassungsbeschwerde
In dem Verfahren über die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Den Beschluss des Ersten Senats vom 31. Oktober 2002, 1 BvR 819/02, sowie die dazugehörige Pressemitteilung können Sie auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts abrufen.
Einen lokalen Zeitungsbericht des Westfälischen Anzeigers vom 21.11.2002 finden Sie hier.
Bewertung von Herrn Dr. Rohlfing in der Zeitschrift "Focus"
"Die Focus-Anwaltsliste weist Spezialisten im Erbrecht aus..."
Herr Dr. Rohlfing wird in der Focus-Ausgabe Nr. 21 vom 22. Mai 2000 mit einem weiteren Anwalt aus dem Bereich NRW als "überdurchschnittlich häufig empfohlener" und "überdurchschnittlich aktiver Anwalt in der Fachwelt" genannt.
Stand: 15.01.2010