Aktuelles

Bewertung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing in der Zeitschrift "Wirtschaftswoche" Nr. 51 vom 14.12.2009

Die Wirtschaftswoche hat in einem dreistufigen Auswahlprozess die besten Erbrechts-Anwälte in Deutschland ausgewählt. Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Rohlfing gehört zu den 25 ausgewählten Anwälten, die sich auf erbrechtliche Beratung spezialisiert haben und die juristisches Wissen mit sozialer Kompetenz verbinden, so die Wirtschaftswoche (Nr. 51/2009, S. 94). 

Dieser Artikel ist auszugsweise hier online erhältlich.

Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Rohlfing erzielt diese höchsten Bewertungen kontinuierlich seit der ersten "Focus"-Anwaltsliste in der Focus-Ausgabe Nr. 21 vom 22.05.2000.


Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing hat erneut einen Aufsatz zum Erbrecht veröffentlicht

Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing hat erneut einen Aufsatz veröffentlicht, diesmal zur Lebensversicherung im Erbrecht. Dieser Aufsatz entstand in Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Johannes Kuhn, Hamm.

Damit setzt Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing seine umfangreiche wissenschaftliche Arbeit fort. Eine Liste seiner Veröffentlichungen ist unter "Publikationen" einzusehen.


Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing einer der ersten Fachanwälte für Erbrecht

Mit Beschluss vom 19. Juli 2005 hat die Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" verliehen. Damit ist Herr Rechtsanwalt Dr. Rohlfing einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland, die die zum 01. Juli 2005 neu eingeführte Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" führen dürfen. 


Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing erneut in Capital

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Capital" vom 02.05.2005 gibt Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing in der Serie "Nachlassplanung: Das perfekte Testament" den Lesern Ratschläge zur Gestaltung von Testamenten. 

Dieser Artikel ist auszugsweise online erhältlich. 


Ratgeber Erbrecht der R+V - Versicherungen in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing 

Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing hat erneut bei der Erstellung und Aktualisierung der auch online erhältlichen Ratgeber Erbrecht der R+V - Versicherungen (Stand: August 2004) maßgeblich mitgewirkt. Mit dieser Artikel-Serie will die R+V - Versicherungen die Sensibilität der Bevölkerung zum Thema Erbrecht wecken und wertvolle Informationen zur Vermögensnachfolge vermitteln.


Bewertung von Herrn Dr. Rohlfing in der Zeitschrift "Focus", Ausgabe Nr. 44 vom 27.10.2003

Herr Dr. Rohlfing wird in der großen Focus-Anwaltsliste (Ausgabe Nr. 44 vom 27.10.2003, Seiten 184 ff.), die nach eigenen Angaben einen umfassenden Überblick empfohlener Erbrechtsspezialisten in allen Bundesländern bietet, erneut mit der höchsten Bewertung als "überdurchschnittlich häufig von Kollegen empfohlen" und als "überdurchschnittlich viel publiziert" beurteilt. Diese Bestnoten teilt er sich für den gesamten Bereich Nordrhein-Westfalen lediglich mit fünf Kollegen. 

Dr. Rohlfing erringt diese höchsten Bewertungen kontinuierlich seit der ersten Focus-Anwaltsliste in der Focus-Ausgabe Nr. 21 vom 22.05.2000.


Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing in "Die Welt", Ausgabe vom 08.09.2003

In der Ausgabe der Tageszeitung "Die Welt" vom 08.09.2003 schildert Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing in dem Artikel "Immobilienerben können noch kräftig Steuern sparen" die aktuelle erbschaftssteuerrechtliche Lage und gibt praktische Hinweise, mit welchen Gestaltungsmöglichkeiten Steuern gespart werden können. Hierbei geht er besonders auf die Vorteile einer Umschichtung des Vermögens in Immobilienbesitz ein.

Den vollständigen Zeitungsartikel können Sie hier abrufen.


Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing in Capital

In der Ausgabe Nr. 25 vom 28.11.2002 der Zeitschrift "Capital" ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing in dem Artikel "Vermögen: So schützen Familien ihren Besitz vor dem Finanzamt" neben anderen als Experte in Fragen der Vermögensübertragung genannt. Die Zeitschrift Capital beschäftigt sich in diesem Artikel insbesondere mit den geplanten Änderungen im Erbschaftssteuerrecht und den Möglichkeiten, etwaigen Nachteilen aus diesen Änderungen vorzeitig vorzubeugen.


Zulassung als Rechtsanwalt zum Bundesgerichtshof - Verfassungsbeschwerde

In dem Verfahren über die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Den Beschluss des Ersten Senats vom 31. Oktober 2002, 1 BvR 819/02, sowie die dazugehörige Pressemitteilung können Sie auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts abrufen.

Einen lokalen Zeitungsbericht des Westfälischen Anzeigers vom 21.11.2002 finden Sie hier.


Bewertung von Herrn Dr. Rohlfing in der Zeitschrift "Focus"

"Die Focus-Anwaltsliste weist Spezialisten im Erbrecht aus..."

Herr Dr. Rohlfing wird in der Focus-Ausgabe Nr. 21 vom 22. Mai 2000 mit einem weiteren Anwalt aus dem Bereich NRW als "überdurchschnittlich häufig empfohlener" und "überdurchschnittlich aktiver Anwalt in der Fachwelt" genannt.


Stand: 15.01.2010